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Was ist das
Führungskolleg Hessen?

Das Führungskolleg Hessen (FKH) ist eine umfassende Fortbildungsmaßnahme der Hessischen Landesregierung, die die systematische Weiterqualifizierung von Angehörigen des höheren Dienstes für Führungsaufgaben beinhaltet. Das FKH umfasst berufsbegleitend 16 Seminarwochen sowie individuelle Betriebs- und Behördenpraktika mit einer Gesamtdauer von 6 Wochen. Damit werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnahes Wissen und Fähigkeiten für das Verwaltungsmanagement und für die Mitarbeiterführung vermittelt. Das Führungskolleg soll zur Personalentwicklung beitragen und gleichzeitig Element der Modernisierung der Landesverwaltung sein.

Das erste Führungskolleg Hessen (FKH I) fand in der Zeit von Herbst 1994 bis Herbst 1996 statt. Danach folgten FKH II-VIII. Ab Herbst 2010 läuft das Führungskolleg IX.

Eine Teilnahme am FKH ist aufgrund von Vorschlägen der Dienststellenleitungen und von Selbstbewerbungen möglich. Die letzte Entscheidung über die Personalvorschläge eines Ressorts für das FKH trifft die jeweilige Amtschefin/der Amtschef. Die Auswahlvorschläge enthalten u. a. eine Aussage zum Entwicklungspotential der Kandidatinnen und Kandidaten.  Über die Weiterleitung von Selbstbewerbungen entscheidet die Dienststellenleitung bzw. abschließend für das Ressort die Amtschefin/der Amtschef. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Führungskolleg IX (2010-2012) wurde im Sommer 2010 abgeschlossen.  Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich im Frühjahr 2012 statt.

Veranstalter des Führungskollegs Hessen ist nicht der Verein, sondern das Land Hessen. Der Verein Führungskolleg Hessen e.V. ist aus dem Führungskolleg Hessen heraus als private zusätzliche Fortbildungsinitiative entstanden.

Welche Zielgruppe wird mit dem FKH angesprochen?

Zielgruppe des Kollegs sind Beschäftigte aller Fachrichtungen, die sich in Behörden unterschiedlicher Verwaltungsebenen bewährt haben und die für Spitzenpositionen geeignet sind. Grundsätzlich gehören sie den Besoldungsgruppen A 15 bis A 16 und R 2 oder den Vergütungsgruppen BAT I a bis I an und sind 35 bis 45 Jahre alt.

Kennzeichnend für das FKH ist die Besetzung mit Beschäftigten aus allen Fachgebieten und Verwaltungsebenen der Landesverwaltung.

Wie ist das Auswahlverfahren geregelt?

Das zentrale Auswahlverfahren der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das FKH ist zweistufig. Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese. Die Staatskanzlei und die Ressorts erhalten grundsätzlich einen Platz pro Kurs.

1. Stufe:  Im ersten Schritt durchlaufen die von den Ressorts  benannten Bewerberinnen und       Bewerber ein Assessment-Center-Verfahren.

2. Stufe:  Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Führungskolleg werden in einer zweiten Stufe von den Staatssekretärinnen und Staatssekretären aller Ressorts ausgewählt.

Dem Auswahlgremium der ersten Stufe gehören die Zentralabteilungsleiter der Staatskanzlei, des HMdIuS, des HMdF, des HMWVL, des HMULV und die Abteilungsleiterin der Frauenabteilung des HSM an sowie mit beratender Stimme jeweils eine Vertretung von Beamtenbund und ver.di, der Schwerbehindertenbeauftragte, eine Eignungsdiagnostikerin sowie die Leiterin des Referats zentrale ressortübergreifende Fortbildung.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Gemäß dem gültigen Rahmencurriculum werden folgende Themenschwerpunkte im Führungskolleg Hessen behandelt:

  • Führung und Management:  theoretische Grundlagen, Führungsmodelle und -instrumente,     Führungsstile;
  • Kommunikation:   Rhetorik, Gesprächsführung, Sitzungsleitung; soziale Kompetenz; -
  • Selbstorganisation:   Zeitmanagement, Arbeitsorganisation, Stressbewältigung,
  • Organisation:   Organisationsmethoden und Managementtechniken,  Organisationsentwicklung, Vorgehen bei Organisationsreformen, Projektmanagement;
  • Personal:    Aufgaben im Personalmanagement, Rechtsgrundlagen und ausgewählte Fragestellungen des Dienst- und Personalvertretungsrechts; Personalentwicklung;
  • Haushalt und Finanzwirtschaft:, der öffentliche Sektor im Wirtschaftskreislauf, Haushaltsrecht, Reform des Haushaltswesens und Einführung,  neuer Steuerungsformen in Hessen, Privatisierung;
  • Politikberatung:   Rolle der Exekutive, Analyse- und Entscheidungstechniken,  Forderung nach Deregulierung und Reform
  • Öffentlichkeitsarbeit:  Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit im PR-Bereich

Dieser Rahmenlehrplan stellt sicher, dass alle für einen Führungslehrgang wichtigen inhaltlichen Themenfelder abgedeckt werden, ist aber auch flexibel genug, um unterschiedliche Schwerpunkte zuzulassen. So kann der jeweils aktuelle Stand der Verwaltungsreform ebenso in die Fortbildungsmaßnahme Eingang finden wie Wünsche und Beiträge der Teilnehmenden. Die aktive Mitwirkung der Kollegiatinnen und Kollegiaten am Programm ist Teil des Konzepts.

Wie ist die Einordnung in die Führungskräfteentwicklung des Landes?

Das FKH ist eingebettet in ein mehrstufiges Konzept zur Führungskräfteentwicklung in der Landesverwaltung, das inzwischen komplett etabliert und im Rahmenkonzept für die Personalentwicklung festgelegt ist. Damit verfügt Hessen über ein Gesamtkonzept der Personalfortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung.

Derzeitige Beschlussgrundlagen

  • Beschluss des FKH-Kuratoriums vom 25.02.2008
  • Regierungsprogramm 2003 - 2008
  • Rahmenkonzept der Personalentwicklung in der hessischen Landesverwaltung vom 22.10.02
  • Beschluss des Kuratoriums des FKH vom 19.11.2001
  • Beschluss des Kuratoriums des FKH vom 30.8.1999
  • Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP vom März 1999
  • Kabinettbeschluss vom 10.2.1998 zur dauerhaften Einrichtung des Führungskollegs Hessen.
  • Beschluss der Vorkonferenz vom 25.4.1994 über die Einrichtung des Führungskollegs    Hessen als Pilotprojekt

Welche Aufgaben hat das Kuratorium?

Gemäß Beschluss der Vorkonferenz über das FKH wurde u.a. die Einrichtung eines Kuratoriums festgelegt, dem die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Staatskanzlei und der Ministerien sowie je eine Vertretung der Spitzenorganisationen der beiden in der Landesverwaltung vertretenen Gewerkschaften (Beamtenbund und ver.di) angehören. Vorsitzender des Kuratoriums ist der Chef der Staatskanzlei.

Das Kuratorium entscheidet über die Verteilung der Plätze auf die Ressorts, über grundlegende Fragen im Zusammenhang mit dem Führungskolleg  und wertet die Erfahrungen der Lehrgänge aus.

Wie ist das FKH mit Blick auf die Führungskräfteentwicklung in anderen Landesverwaltungen bzw. in der privaten Wirtschaft zu bewerten?

Die Einrichtung von gezielten Maßnahmen der Führungskräftefortbildung wird nach der freien Wirtschaft nun auch in der öffentlichen Verwaltung zunehmend als notwendig erkannt. Dementsprechend gibt es entsprechende Fortbildungsmaßnahmen in den meisten Bundesländern. Die Führungsakademie Bayern (die bereits seit über 30 Jahren besteht), das länderübergreifende Führungskolleg Speyer und das Führungskolleg Hessen sowie neuerdings auch Thüringen sind in Konzept und Struktur ähnlich.

Viele inhaltliche Bausteine des Führungskollegs Hessen sind vergleichbar denen, die auch in der Führungskräfteentwicklung der privaten Wirtschaft eingesetzt werden. Dies liegt nicht zuletzt an der großen Zahl externer Trainer und Trainerinnen sowie dem Erfahrungsaustausch mit Personalentwicklern und Fortbildnern der Wirtschaft.

Von diesen wird im übrigen das Konzept des FKH und die Maßnahme als solche durchweg gut bewertet.

Brigitte Reetz
(Kursleiterin und Referatsleiterin für zentrale ressortübergreifende Fortbildung im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport)

 

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